Vier kurze Fragen – kostenlos, unverbindlich und noch ganz ohne persönliche Daten. Danach sehen Sie sofort, ob Ihre Scheidung online möglich ist, ab wann der Antrag gestellt werden kann und was unsere Kostenzusage für Sie bedeutet.
Dieses Online-Verfahren passt (noch) nicht zu Ihrem Fall.
Unsere Plattform ist auf einvernehmliche Scheidungen beschränkt – bei offenen Streitpunkten wäre ein Online-Antrag unseriös. Ihr Fall verdient eine persönliche Einschätzung, und die bekommen Sie kostenfrei:
Oder schreiben Sie an kontakt@scheidungsprofessor.de . Wir ordnen Ihren Fall ehrlich ein – auch dann, wenn wir am Ende nicht der richtige Weg für Sie sind.
Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages eine persönliche Rückmeldung von Prof. Dr. Frank Martin.
Ihre kostenfreie Einschätzung – wir melden uns nur über den Weg, den Sie wählen
Sie erhalten eine Einschätzung zu Ihrem Fall aus der Kanzlei Prof. Dr. Frank Martin, Fachanwalt für Familienrecht – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie möchten. Mit E-Mail-Adresse bekommen Sie zusätzlich einen sicheren Link , über den Sie jederzeit hier weitermachen können.
Wie dürfen wir uns melden?
Bitte freilassen
Meine kostenfreie Einschätzung anfordern
Kostenlos und unverbindlich. Kein Mandat entsteht. Wir nutzen Ihre Angaben nur für diese Rückmeldung und den Fortsetzungslink; ohne Mandat löschen wir sie nach 90 Tagen (Datenschutzerklärung ). Den freiwilligen zweiten Kontaktweg nutzen wir nur für den am Feld genannten Zweck; beim Weg E-Mail rufen wir Sie nur an, wenn Sie das Kästchen zur Telefonnummer ankreuzen – diese Erlaubnis können Sie jederzeit widerrufen. Erinnerungs-E-Mails schicken wir nur, wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, das Kästchen ankreuzen und in der E-Mail mit dem Knopf „Weitermachen und Erinnerungen bestätigen“ bestätigen.
Ich möchte direkt starten – Scheidungsantrag vorbereiten
Dauert nur wenige Minuten. Fehlende Angaben können Sie jederzeit später ergänzen – kostenlos und unverbindlich, das Mandat kommt erst nach unserer Prüfung und Annahme zustande.
Offene Kinderfragen sind kein Hindernis.
Das ist eine erste Einordnung, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Kanzlei prüft jeden Fall, bevor ein Mandat entsteht.
Sie können uns schon jetzt beauftragen.
Die Scheidung setzt voraus, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und beide Ehegatten die Scheidung wollen (§ 1566 Abs. 1 BGB); maßgeblich ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
Jetzt beauftragen – Einreichung zum frühestmöglichen Termin
Sie füllen Ihre Angaben online aus; unterbrechen können Sie jederzeit. Das Mandat kommt erst zustande, wenn wir Ihren Fall geprüft und angenommen haben.
Das Trennungsjahr läuft noch nicht – kein Grund aufzuhören.
Die Scheidung wird erst nach einem Trennungsjahr ausgesprochen (§ 1566 BGB). Wir bereiten Ihr Verfahren trotzdem schon jetzt vollständig vor, halten Ihren Fahrplan fest und reichen zum frühestmöglichen Termin ein – Sie verlieren keinen Tag.
Lieber später entscheiden? Dann erinnern wir Sie rechtzeitig.
Wir erinnern Sie zum frühestmöglichen Antragstermin
Sie müssen nichts im Kalender notieren: Wir melden uns rechtzeitig, sobald der Scheidungsantrag gestellt werden kann.
Erinnerung einrichten
Nur für diese Erinnerung; jederzeit abbestellbar. Kein Mandat entsteht, keine Rechtsberatung im Einzelfall.