Einvernehmliche Scheidung · Bundesweit

Einvernehmliche Scheidung beim Fachanwalt und Professor – zu den gesetzlichen Gebühren, ohne Aufschlag. Unterbieten darf sie im Scheidungsverfahren kein Anwalt.

Prof. Dr. Frank Martin, Fachanwalt für Familienrecht, führt Ihre Scheidung – bundesweit. Am Gerichtstermin nehmen Sie auf Antrag per Video teil, wenn das Gericht es gestattet. Sie zahlen ausschließlich die gesetzlichen Gebühren. Keine Fahrtkosten, keine Zusatzkosten, keine Aufschläge.

Die gesetzlichen Gebühren sind bei gleichem Verfahrenswert für jede Kanzlei dieselben; das ist keine Leistung von uns. Wir vereinbaren keine höhere Vergütung. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest.

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Ohne persönliche Daten · Ergebnis sofort · Kein Mandat entsteht

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Fachanwaltfür Familienrecht
ProfessorHochschule RheinMain
RVGGesetzliche Gebühren – ohne Aufschlag
KI-generiert
Bewertungen

Das sagen Mandantinnen und Mandanten über Prof. Dr. Martin

5,0 aus über 100 Google-Rezensionen

Bewertungen der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Frank Martin, Limburg an der Lahn – derselben Kanzlei, die Ihre Scheidung führt. Alle Bewertungen auf Google ansehen

„Wir können Prof. Martin uneingeschränkt weiterempfehlen. Im Rahmen unserer Adoption wurden wir von Anfang an äußerst kompetent, freundlich und mit viel Einfühlungsvermögen begleitet. Alle Schritte wurden verständlich erklärt, unsere Fragen wurden jederzeit geduldig beantwortet und wir haben uns während des gesamten Verfahrens bestens aufgehoben gefühlt. […] Gerade bei einem so persönlichen und bedeutenden Anliegen wie einer Adoption ist Vertrauen besonders wichtig – und genau dieses Vertrauen wurde in jeder Hinsicht bestätigt. Gerne fahren wir die 170 km von Karlsruhe nach Limburg."
S. H.
Google-Rezension (Local Guide) · August 2026
„Herausragende Fachkenntnis und jahrelange Erfahrung ermöglichen es Prof. Dr. Frank Martin, selbst komplexe Sachverhalte präzise und verständlich zu erklären. Darüber hinaus überzeugt er menschlich durch seine Empathie und sein aufrichtiges Engagement für seine Mandanten. Diese Kombination macht ihn zu einem unverzichtbaren Partner."
Maren Görg
Google-Rezension · Juli 2024
„Sehr freundliche, kompetente und auch hilfreiche Beratung! Ich habe mich sehr wohl in ihrer Kanzlei gefühlt, und wir konnten unkompliziert und offen über verschiedene Anliegen reden. Besten Dank für Ihre offene, freundliche und verständnisvolle Art, Sachen zu kommunizieren und auch zu erklären."
Carsten Weiershausen
Google-Rezension · Mai 2024
„Ich bin sehr zufrieden mit den Leistungen von Notar Prof. Martin. Er ist äußerst freundlich, hilfsbereit und telefonisch immer gut erreichbar. Besonders beeindruckt hat mich sein umfassendes Fachwissen, das er klar und verständlich vermittelt. Ich kann Prof. Martin uneingeschränkt weiterempfehlen."
Samar Almamo
Google-Rezension · Juni 2024
Prof. Dr. Frank Martin, Fachanwalt für Familienrecht und Professor an der Hochschule RheinMain
Ihr Anwalt

Fachanwalt für Familienrecht. Professor. Nur einvernehmliche Scheidungen.

Prof. Dr. Frank Martin führt Ihre Scheidung – eine Kanzlei, kein Callcenter.

Fachanwalt für Familienrecht ist der höchste Spezialisierungstitel, den die Rechtsanwaltskammern vergeben. Dazu lehrt Prof. Martin als Professor an der Hochschule RheinMain. Und er nimmt ausschließlich einvernehmliche Scheidungen an – keinen Streitfall, keinen Rosenkrieg. Genau deshalb kennt er Ihren Fall.

  • Fachanwalt für Familienrecht
  • Professor an der Hochschule RheinMain
  • Kanzlei in Limburg an der Lahn – bundesweit tätig, Gerichtstermin auf Antrag per Video
  • Ausschließlich einvernehmliche Verfahren
Unsere Kostenzusage

Weniger als die gesetzlichen Gebühren darf im Scheidungsverfahren kein Anwalt vereinbaren. Mehr schon. Wir bleiben bei den gesetzlichen Gebühren.

Die gesetzlichen Anwaltsgebühren sind im gerichtlichen Scheidungsverfahren bei gleichem Verfahrenswert und Umfang für jede Kanzlei dieselben. Im Voraus unterschreiten darf sie kein Anwalt (§ 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO). Das ist keine Leistung von uns. Eine höhere Vergütung darf eine Kanzlei mit Ihnen vereinbaren (§ 3a RVG). Das tun wir nicht. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest.

  • Ausschließlich die gesetzlichen Gebühren nach RVG und FamGKG
  • Keine Vergütungsvereinbarung, keine Aufschläge, keine Servicegebühr für die Website
  • Keine Fahrt-, Video- oder Zusatzkosten – bundesweit vor jedem Familiengericht
  • Gerichtskosten ehrlich mitgerechnet, nicht versteckt

Worauf Sie beim Vergleich von Angeboten achten sollten

Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, ob Gerichtskosten und Umsatzsteuer enthalten sind und welcher Verfahrenswert zugrunde liegt. Wir zeigen Ihnen immer die Gesamtsumme aus Anwaltsvergütung und Gerichtskosten – als unverbindliche Prognose, denn den Verfahrenswert setzt das Gericht fest.

Ihre Kosten in 60 Sekunden – ehrlich inklusive Gerichtskosten

Für wen ist das Angebot?

Sie sind sich einig? Dann sind Sie hier richtig.

Wir übernehmen ausschließlich einvernehmliche Scheidungen – keinen Streitfall. Das hält Ihr Verfahren kurz und planbar.

  • Beide Ehegatten wollen die Scheidung.
  • Das Trennungsjahr läuft oder ist abgeschlossen.
  • Über Unterhalt, Vermögen, Wohnung und Kinder gibt es keinen Streit.
So läuft es ab

In vier Schritten zum Scheidungsbeschluss

1

Kostenlos prüfen

Vier Fragen, sofort Ihr Ergebnis – ohne persönliche Daten. Danach ergänzen Sie Ihre Angaben im geführten Formular, jederzeit unterbrechbar.

2

Persönliche Prüfung

Prof. Die Kanzlei prüft Ihren Fall. Erst danach entsteht ein Mandat – Vollmacht und Vergütungsinformation signieren Sie digital.

3

Antrag ans Gericht

Den Entwurf geben Sie frei, wir reichen ihn elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein. Ihr Ehepartner stimmt zu – ohne eigenen Anwalt.

4

Termin – auf Antrag per Video

Der Scheidungstermin dauert meist nur Minuten. Auf Antrag nehmen Sie per Video von zuhause teil, wenn das Gericht zustimmt.

Ihre Akte sehen Sie jederzeit online – jeder Schritt, jedes Dokument. Zum Mandantenportal

In 80 Sekunden erklärt · Musik: „Heartwarming" – Kevin MacLeod (incompetech.com) · Lizenz CC BY 4.0

Häufige Fragen

Klare Antworten, bevor Sie starten

Muss mein Ehepartner zustimmen?

Für eine einvernehmliche Scheidung: ja – und genau das macht sie einfach. Stimmt Ihr Ehepartner nach einem Jahr Trennung zu, vermutet das Gesetz, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 Abs. 1 BGB). Die Zustimmung erklärt er formlos im Scheidungstermin, ohne eigenen Anwalt. Will Ihr Ehepartner die Scheidung nicht, ist unser Angebot nicht das richtige – wir sagen Ihnen das offen.

Braucht mein Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der antragstellende Ehegatte einen Anwalt. Ihr Ehepartner kann der Scheidung im Termin ohne eigenen Anwalt zustimmen (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Wichtig: Wir vertreten ausschließlich den Ehegatten, der uns beauftragt – eine Vertretung beider Seiten ist Anwälten gesetzlich untersagt.

Was kostet die Scheidung meinen Ehepartner?

Für die anwaltliche Vertretung nichts: Nur der Ehegatte, der den Antrag stellt, braucht einen Anwalt. Stellt Ihr Ehepartner selbst keine Anträge und stimmt nur zu, entstehen ihm keine Anwaltskosten. Die Gerichtskosten verteilt das Gericht in der Regel je zur Hälfte auf beide Ehegatten. Es fallen ausschließlich die gesetzlichen Gebühren an – die Beträge für Ihren Fall zeigt der Kostenrechner, ehrlich inklusive Gerichtskosten.

Wie lange dauert es?

Voraussetzung ist in der Regel ein Jahr Getrenntleben (§ 1566 Abs. 1 BGB) – hier sehen Sie, wann Sie den Antrag stellen können. Ab Einreichung dauert das Verfahren typischerweise einige Monate. Wie lange genau, hängt vom Familiengericht und vom Versorgungsausgleich ab; die Rentenauskünfte sind meist der längste Posten. Den Termin bestimmt das Gericht – eine Zusage über die Dauer können wir deshalb nicht geben.

Muss ich vor Gericht erscheinen?

Es gibt einen Scheidungstermin, in dem das Gericht beide Ehegatten anhört – meist nur wenige Minuten. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten (§ 128a ZPO); dann sind Sie von zuhause dabei, egal wo in Deutschland Ihr Verfahren läuft. Ob Video zugelassen wird, entscheidet allein das Gericht. Wir nehmen den Termin in jedem Fall wahr – ohne Reisekosten für Sie.

Alle Fragen und Antworten

Kein Scheidungsautomat. Eine echte Kanzlei.

Ihr Fall wird anwaltlich geprüft – ein Mandat entsteht erst, wenn wir es nach Prüfung annehmen.

  • Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Frank Martin, Limburg an der Lahn – mit einem eingespielten Team, das Sie zum Verfahrensstand auf dem Laufenden hält
  • Bundesweite Vertretung vor jedem Familiengericht – keine Fahrt-, keine Zusatzkosten
  • Verschlüsselte Übertragung, Messung ohne Cookies

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

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