Einvernehmlich scheiden.
Ohne Streit. Ohne Umwege.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einig sind, muss eine Scheidung weder teuer noch belastend sein. Wir führen Sie in einem klaren Online-Verfahren zum Scheidungsbeschluss – zu den gesetzlichen Gebühren, ohne Aufschläge.
Sie sind sich einig? Dann sind Sie hier richtig.
Wir übernehmen ausschließlich einvernehmliche Scheidungen. Das hält das Verfahren kurz, planbar und günstig – und erspart beiden Seiten den Rosenkrieg.
Das trifft auf Sie zu
- Beide Ehegatten wollen die Scheidung.
- Das Trennungsjahr läuft oder ist abgeschlossen.
- Über Unterhalt, Vermögen, Wohnung und Hausrat gibt es keinen Streit.
- Bei Kindern: Sorge, Umgang und Unterhalt sind geklärt.
Dann ist dieses Angebot nichts für Sie
- Ihr Ehepartner will die Scheidung nicht oder streitet über Folgesachen.
- Unterhalt, Zugewinn oder das Sorgerecht sind ungeklärt und umkämpft.
In streitigen Fällen ist ein klassisches familienrechtliches Mandat der richtige Weg – sprechen Sie uns an, wir ordnen Ihren Fall ehrlich ein.
In vier Schritten zum Scheidungsbeschluss
Formular ausfüllen
Unser geführtes Online-Formular fragt alles ab, was für den Scheidungsantrag nötig ist – in etwa 15 Minuten, jederzeit unterbrechbar.
Prüfung & Vollmacht
Wir prüfen Ihre Angaben persönlich. Danach signieren Sie Vollmacht und Vergütungsinformation digital – das Original der Vollmacht senden Sie uns bequem per Post nach.
Antrag ans Gericht
Der Entwurf Ihres Scheidungsantrags liegt Ihnen in der Regel schon kurz nach Beauftragung zur Freigabe vor. Nach Ihrer Freigabe reichen wir ihn elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein – Ihr Ehepartner stimmt einfach zu, ohne eigenen Anwalt.
Termin – gern per Video
Der Scheidungstermin dauert meist nur Minuten. Auf Antrag nehmen Sie per Videoübertragung von zuhause teil, wenn das Gericht zustimmt.
Transparent: die gesetzlichen Gebühren – nicht mehr.
Wir rechnen ausschließlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, ohne erhöhende Honorarvereinbarung. Die Höhe hängt vom Verfahrenswert ab, den das Gericht festsetzt – hier berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten.
Jede Rentenversicherung, Betriebsrente oder private Rente zählt als eigenes Anrecht.
Unverbindliche Prognose. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest (§§ 43, 50 FamGKG); abgerechnet wird die gesetzliche Vergütung aus dem festgesetzten Wert. Nur der antragstellende Ehegatte braucht einen Anwalt – die Gerichtskosten teilen sich beide in der Regel hälftig. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Zahlung bequem per Überweisung, Kartenzahlung oder Bitcoin (eigener BTCPay-Server, ohne Drittanbieter).
Gebührentabellen Stand 1. Juni 2025 (KostBRÄG 2025).
Gut vorbereitet in Ihre Scheidung
Unterlagen, die Sie brauchen
- Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
- Rentenversicherungsnummern beider Ehegatten
- Einkommensnachweise (nur bei Verfahrenskostenhilfe)
Das Trennungsjahr
- Ein Jahr getrennt leben – auch innerhalb der Ehewohnung möglich („Trennung von Tisch und Bett“)
- Getrennte Kassen, kein gemeinsames Wirtschaften
- Der Antrag kann kurz vor Ablauf eingereicht werden – wir beraten zum richtigen Zeitpunkt
Ablauf & Dauer
- Einvernehmliche Scheidung: meist 4–6 Monate
- Längster Posten: Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich
- Mit notariellem Ausschluss des Versorgungsausgleichs oft deutlich schneller
Wissenschaftliche Präzision. Anwaltliche Erfahrung.
Hinter dem Scheidungsprofessor steht die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Frank Martin – mit einem Team, das Familienverfahren seit Jahren bundesweit begleitet.
Prof. Dr. Frank Martin
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht
- Hochschulprofessor
Benjamin Meiser
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
Emily Martin
- Ihre Ansprechpartnerin für den Verfahrensstand
Leonie Pirc
- Fristen, Unterlagen, Gerichtskommunikation
Klare Antworten, bevor Sie starten
Braucht mein Ehepartner einen eigenen Anwalt?
Nein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur der antragstellende Ehegatte einen Anwalt. Ihr Ehepartner kann der Scheidung im Termin ohne eigenen Anwalt zustimmen (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Wichtig: Wir vertreten ausschließlich den Ehegatten, der uns beauftragt – eine Vertretung beider Seiten ist Anwälten gesetzlich untersagt.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
In der Regel 4 bis 6 Monate ab Einreichung des Antrags. Die meiste Zeit beanspruchen die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Ist der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen oder entfällt er (Ehe unter drei Jahren, auf Antrag), geht es oft deutlich schneller.
Müssen wir persönlich zum Gericht?
Es gibt einen kurzen Scheidungstermin – meist nur wenige Minuten. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten (§ 32 Abs. 3 FamFG i. V. m. § 128a ZPO). Dann nehmen Sie von zuhause teil, egal wo in Deutschland Ihr Verfahren läuft.
Was kostet die Scheidung – und wer zahlt?
Es fallen Gerichtskosten und die gesetzliche Anwaltsvergütung an; beides richtet sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Wir berechnen keine Aufschläge und keine Honorarvereinbarung über der gesetzlichen Vergütung. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt; die Anwaltskosten trägt der Auftraggeber. Viele Paare teilen sich intern die Gesamtkosten – das können Sie frei vereinbaren. Nutzen Sie unseren Kostenrechner.
Was ist mit dem Trennungsjahr?
Die Scheidung setzt grundsätzlich voraus, dass Sie ein Jahr getrennt leben (§§ 1565, 1566 BGB). Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich, wenn Sie getrennt wirtschaften. Der Antrag kann bereits kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden – den richtigen Zeitpunkt klären wir mit Ihnen.
Wir haben einen Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Geht das trotzdem?
Ja – das beschleunigt das Verfahren sogar. Im Formular geben Sie die Vereinbarung einfach an und laden sie hoch; wir berücksichtigen sie beim Antrag.
Was ist, wenn wir uns doch noch streiten?
Unsere Plattform ist bewusst auf einvernehmliche Scheidungen beschränkt. Entsteht im Laufe des Verfahrens Streit über Folgesachen, besprechen wir offen mit Ihnen, wie es weitergeht – transparent und ohne versteckte Zusatzkosten.
Ich habe wenig Einkommen. Kann ich mir die Scheidung leisten?
Ja. Bei geringem Einkommen besteht Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH) – der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise Gerichts- und Anwaltskosten. Den VKH-Antrag bereiten wir für Sie mit vor; im Formular genügt ein Haken.
Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.
15 Minuten Formular – wir kümmern uns um Antrag, Gericht und Termin.
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