Scheidung einreichen: Wann können Sie den Antrag stellen?
Die Scheidung setzt in der Regel ein Jahr Getrenntleben voraus (§ 1566 Abs. 1 BGB). Geben Sie Ihren Trennungstag ein – Sie sehen sofort, wann das Trennungsjahr endet und ab wann der Antrag vorbereitet werden kann. Ihre Eingabe bleibt auf Ihrem Gerät.
Vom Trennungstag bis zur Rechtskraft
Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung zählt, wenn Sie getrennt wirtschaften.
Erfahrungswert sind vier bis acht Monate; der längste Posten sind die Rentenauskünfte. Diese Zahl ist Ihre Annahme – die Dauer bestimmt das Gericht, nicht die Kanzlei.
Sie können jederzeit beginnen – der Antrag wird dann zum richtigen Zeitpunkt eingereicht.
Unverbindliche Orientierung nach § 1566 Abs. 1 BGB. Die mit „Ihre Annahme“ gekennzeichneten Zeitpunkte beruhen ausschließlich auf dem von Ihnen eingestellten Wert und sind keine Zusage über die Verfahrensdauer.
Wir erinnern Sie zum frühestmöglichen Antragstermin
Sie müssen sich nichts merken: Wir schreiben Ihnen rechtzeitig, wenn Ihr Trennungsjahr um ist und der Antrag gestellt werden kann. Kostenlos, unverbindlich, jederzeit abbestellbar.
Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.
Erst der kostenlose 90-Sekunden-Check mit Ihrem persönlichen Ergebnis – beauftragen können Sie danach, müssen Sie aber nicht.
In 90 Sekunden kostenlos prüfen