Ihr Zeitplan

Scheidung einreichen: Wann können Sie den Antrag stellen?

Die Scheidung setzt in der Regel ein Jahr Getrenntleben voraus (§ 1566 Abs. 1 BGB). Geben Sie Ihren Trennungstag ein – Sie sehen sofort, wann das Trennungsjahr endet und ab wann der Antrag vorbereitet werden kann. Ihre Eingabe bleibt auf Ihrem Gerät.

Rechner

Vom Trennungstag bis zur Rechtskraft

Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung zählt, wenn Sie getrennt wirtschaften.

Seit wann leben Sie getrennt?

Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung zählt.

Erfahrungswert sind vier bis acht Monate; der längste Posten sind die Rentenauskünfte. Diese Zahl ist Ihre Annahme – die Dauer bestimmt das Gericht, nicht die Kanzlei.

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Sie können jederzeit beginnen – der Antrag wird dann zum richtigen Zeitpunkt eingereicht.

Unverbindliche Orientierung nach § 1566 Abs. 1 BGB. Die mit „Ihre Annahme“ gekennzeichneten Zeitpunkte beruhen ausschließlich auf dem von Ihnen eingestellten Wert und sind keine Zusage über die Verfahrensdauer.

Erinnerung

Wir erinnern Sie zum frühestmöglichen Antragstermin

Sie müssen sich nichts merken: Wir schreiben Ihnen rechtzeitig, wenn Ihr Trennungsjahr um ist und der Antrag gestellt werden kann. Kostenlos, unverbindlich, jederzeit abbestellbar.

Bitte eine gültige E-Mail-Adresse angeben.

Bitte den Monat wählen.

Bitte das Jahr vierstellig angeben.

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für diese Erinnerung. Widerruf jederzeit über den Link in jeder E-Mail; Einzelheiten in der Datenschutzerklärung, Ziffer „Terminerinnerung“. Ein Mandat kommt dadurch nicht zustande; die Nachrichten enthalten keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

Erst der kostenlose 90-Sekunden-Check mit Ihrem persönlichen Ergebnis – beauftragen können Sie danach, müssen Sie aber nicht.

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