Online-Scheidung · Deutschlandweit

Online-Scheidung: bequem von zuhause,
geführt von einer echten Kanzlei.

Wenn Sie sich einig sind, läuft die Zusammenarbeit mit uns online: vom geführten Formular bis zur elektronischen Einreichung Ihres Scheidungsantrags. Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet.

Erfahren Sie in 90 Sekunden, ob Ihre Scheidung online durchgeführt werden kann, wann der Antrag möglich ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Unverbindlich · keine persönlichen Daten erforderlich · bundesweit

Prof. Dr. Frank Martin · Fachanwalt für Familienrecht · Professor an der Hochschule RheinMain

100 % DSGVO
konform
Serverstandort
Deutschland
✓ Anwaltliche Schweigepflicht✓ Messung ohne Cookies
Kurz erklärt

Was ist eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung ist kein eigenes Verfahren. Es ist das normale Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht. Online läuft die Zusammenarbeit mit der Kanzlei: Sie machen Ihre Angaben im Formular, wir prüfen Ihren Fall und reichen den Antrag elektronisch beim Gericht ein. Die Scheidung selbst spricht das Gericht aus.

Das läuft online

  • Die erste Prüfung und alle Angaben zu Ihrer Ehe: im geführten Formular, jederzeit unterbrechbar.
  • Rückfragen: telefonisch, per E-Mail oder per Video.
  • Die Vollmacht: Sie unterschreiben digital.
  • Der Scheidungsantrag: Wir reichen ihn elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein.
  • Der Schriftverkehr mit dem Gericht: Den führen wir für Sie.

Das läuft nicht online

  • Das Original der Vollmacht: Sie senden es uns zusätzlich per Post. Ihr Verfahren muss darauf nicht warten.
  • Der Gerichtstermin: Das Gericht hört beide Ehegatten an (§ 128 FamFG). Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet. Sonst erscheinen Sie persönlich im Gericht.
  • Die Entscheidung: Die Ehe scheidet das Gericht durch Beschluss (§ 1564 BGB, § 116 Abs. 1 FamFG).

Auch online gilt: Den Scheidungsantrag kann nur ein Rechtsanwalt stellen (§ 114 Abs. 1 FamFG).

Kein Scheidungsautomat. Eine echte Kanzlei.

Ihre Angaben werden nicht automatisch zu einem Scheidungsantrag verarbeitet. Ihr Fall wird anwaltlich geprüft – ein Mandat entsteht erst, wenn wir es nach Prüfung annehmen.

  • Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Frank Martin – Fachanwalt für Familienrecht, Professor an der Hochschule RheinMain
  • Bundesweite Vertretung vor jedem Familiengericht – ohne Mehrkosten, nie Reisekosten
  • Gesetzliche Gebühren im Scheidungsverfahren: Unterbieten darf sie kein Anwalt, überschreiten schon. Wir überschreiten sie nicht.
  • Verschlüsselte Übertragung, Messung ohne Cookies
Ablauf

Ablauf der Online-Scheidung in fünf Schritten

  1. Kostenloser Check: vier Fragen, etwa 90 Sekunden, ohne persönliche Daten. Sie erfahren sofort, ob Ihr Fall für die Online-Scheidung geeignet ist.
  2. Angaben vervollständigen: Im geführten Formular tragen Sie die Daten zu Ehe, Trennung und Rentenanrechten ein. Sie können jederzeit unterbrechen.
  3. Prüfung durch die Kanzlei: Ihr Fall wird anwaltlich geprüft. Nach der Prüfung erhalten Sie die Vollmacht zur digitalen Unterschrift. Ein Mandat kommt erst zustande, wenn wir es annehmen.
  4. Einreichung: Wir reichen den Scheidungsantrag elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht stellt ihn Ihrem Ehepartner zu und holt in der Regel die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich ein.
  5. Termin und Beschluss: Das Gericht hört beide Ehegatten an und spricht die Scheidung aus. Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet. Mit der Rechtskraft des Beschlusses sind Sie geschieden.
Unterlagen

Was Sie zur Hand haben sollten

  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung, falls vorhanden
  • Rentenversicherungsnummern beider Ehegatten
  • Einkommensnachweise, wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen

Sie müssen nicht alles sofort haben: Der Check und das Formular gehen auch ohne Unterlagen. Zu den Checklisten →

Kosten

Was kostet eine Online-Scheidung?

Für die Online-Scheidung gelten dieselben gesetzlichen Gebühren wie für jede andere Scheidung: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die Anwaltsvergütung nach dem RVG. Sie richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt, nicht danach, ob Sie online oder in der Kanzlei beauftragen. Einen Online-Rabatt gibt es deshalb nicht.

Was der Online-Weg spart, sind Wege und Zeit. Reisekosten entstehen Ihnen nie: Wir nehmen den Termin wahr, egal wo in Deutschland er stattfindet.

Ihren Betrag zeigt der Kostenrechner; eine Übersicht nach Verfahrenswert steht in der Tabelle.

Wenig Einkommen: Kann ein Ehegatte die Kosten nicht aufbringen, kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht. Verfahrenskostenhilfe berechnen →

Voraussetzungen

Für wen die Online-Scheidung passt – und für wen nicht

Sie passt, wenn

  • Sie und Ihr Ehepartner sich über die Scheidung einig sind,
  • Sie seit einem Jahr getrennt leben oder das Trennungsjahr bald abläuft – bei der Entscheidung des Gerichts muss es abgelaufen sein (§ 1565 Abs. 2, § 1566 Abs. 1 BGB),
    Wann kann ich den Antrag stellen? →
  • über Unterhalt, Vermögen und Kinder nicht vor Gericht gestritten wird.

Sie passt nicht, wenn gestritten wird: Streiten Sie über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder, ist dieses Angebot nicht das richtige für Sie.

Wo in Deutschland Sie wohnen, spielt keine Rolle. Wir vertreten bundesweit vor jedem Familiengericht.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Ist eine Online-Scheidung rechtlich „echt“?

Ja. Es ist ein ganz normales Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht – nur die Kommunikation mit der Kanzlei läuft online. Den Antrag reichen wir elektronisch ein (beA).

Muss ich zum Gericht?

Es gibt einen Anhörungstermin. Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme nicht, kommen Sie zum Termin ins Gericht. Wir nehmen den Termin wahr, egal wo in Deutschland er stattfindet.

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Nein. Es gelten dieselben gesetzlichen Gebühren wie für jede Scheidung; sie richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht festsetzt. Sie sparen Wege und Zeit, nicht Gebühren.

Wie schnell geht eine Online-Scheidung?

Ab Einreichung dauert das Verfahren typischerweise einige Monate – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Den Termin bestimmt das Gericht; eine Zusage über die Dauer können wir deshalb nicht geben. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.

Wie sicher ist die Online-Scheidung?

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen; der Server steht in Deutschland. Sie gehen an eine Rechtsanwaltskanzlei und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihr Fall wird anwaltlich geprüft; Ihre Angaben werden nicht automatisch zu einem Scheidungsantrag verarbeitet.

Muss mein Ehepartner auch einen Anwalt nehmen?

Nein, wenn er der Scheidung nur zustimmt (§ 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG). Er wird dann aber nicht anwaltlich beraten: Wir vertreten nur unseren Auftraggeber. Wer eigene Anträge stellen will, braucht einen eigenen Anwalt.

Was kostet das?

Ausschließlich die gesetzlichen Gebühren (RVG/FamGKG) – keine Aufschläge, nie Reisekosten. Unterbieten darf sie im Scheidungsverfahren kein Anwalt, überschreiten schon. Wir überschreiten sie nicht. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest. Den Betrag berechnen Sie mit unserem Kostenrechner.

Rechtsgrundlagen: § 1564 BGB (Scheidung durch richterliche Entscheidung) · § 1565 Abs. 2 und § 1566 Abs. 1 BGB (Trennungsjahr) · § 114 FamFG (Vertretung durch einen Rechtsanwalt) · § 116 FamFG (Beschluss, Rechtskraft) · § 128 FamFG (Anhörung der Ehegatten) · § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG und § 128a ZPO (Videoübertragung)

Fachlich verantwortlich: Prof. Dr. Frank Martin, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Professor an der Hochschule RheinMain. Stand: Oktober 2026.

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

Erst der kostenlose 90-Sekunden-Check mit Ihrem persönlichen Ergebnis – beauftragen können Sie danach, müssen Sie aber nicht.

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