StartScheidung in Ihrer Stadt › Bad Kreuznach

Online-Scheidung · Bad Kreuznach

Scheidung in Bad Kreuznach: einvernehmlich, online, ohne Umwege.

Sie leben in Bad Kreuznach oder Umgebung und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann führen wir Ihre Scheidung vollständig online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Den Termin nehmen Sie auf Wunsch per Videoübertragung wahr, ganz ohne Wege durch Bad Kreuznach.

Als traditionsreiche Kurstadt an der Nahe steht Bad Kreuznach für Erholung und Ruhe; Ihre einvernehmliche Scheidung begleiten wir vollständig online, ohne Wege zum Gericht oder zur Kanzlei, den Termin auf Wunsch per Video.

Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Bad Kreuznach zahlen Sie exakt die gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – im Regelfall keine Reisekosten, Termin auf Antrag per Video.

Ihr zuständiges Familiengericht

Amtsgericht Bad Kreuznach (Familiengericht)
John-F.-Kennedy-Straße 17
55543 Bad Kreuznach

Das Amtsgericht Bad Kreuznach ist selbst Familiengericht und für Ehescheidungen zuständig.

Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.

Ihre Vorteile

So läuft Ihre Scheidung in Bad Kreuznach

  • Kein Anwaltstermin vor Ort: Das geführte Online-Formular ersetzt das Erstgespräch – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.
  • Scheidungstermin per Video: Auf Antrag gestattet das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) – von zuhause.
  • Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge; im Regelfall keine Reisekosten (Termin auf Antrag per Video, elektronische Einreichung). Sie zahlen bei uns exakt so viel wie bei einer Kanzlei direkt vor Ort in Bad Kreuznach. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Häufige Fragen

Scheidung in Bad Kreuznach – kurz beantwortet

Muss ich persönlich zum Familiengericht?

Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Bad Kreuznach oder von jedem anderen Ort teil.

Was kostet die Scheidung in Bad Kreuznach?

Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. Dass wir nicht in Bad Kreuznach ansässig sind, ändert daran nichts: Sie zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – Reisekosten fallen im Regelfall nicht an: Wir beantragen, den Termin per Videoübertragung (§ 128a ZPO) wahrzunehmen, und reichen den Antrag elektronisch ein. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme ausnahmsweise nicht, stimmen wir das weitere Vorgehen vorab mit Ihnen ab; erst dann können gesetzliche Reisekosten (Nr. 7003 ff. VV RVG) entstehen. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel 4 bis 6 Monate ab Einreichung – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

5 Minuten Formular – wir kümmern uns um Antrag, Gericht und Termin.

Scheidung online starten