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Online-Scheidung · Rheda-Wiedenbrück

Scheidung in Rheda-Wiedenbrück: einvernehmlich, online, ohne Umwege.

Sie leben in Rheda-Wiedenbrück oder Umgebung (zum Beispiel Herzebrock-Clarholz, Langenberg oder Rietberg) und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann führen wir Ihre Scheidung vollständig online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Den Termin nehmen Sie auf Wunsch per Videoübertragung wahr, ganz ohne Wege durch Rheda-Wiedenbrück.

Ob an der Ems in Rheda-Wiedenbrück oder in den umliegenden Gemeinden – Ihre einvernehmliche Scheidung wickeln wir vollständig online ab, ganz ohne Wege zu Gericht oder Kanzlei, den Termin auf Wunsch per Video.

Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Rheda-Wiedenbrück zahlen Sie exakt die gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – im Regelfall keine Reisekosten, Termin auf Antrag per Video.

Ihr zuständiges Familiengericht

Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück (Familiengericht)
Ostenstr. 3
33378 Rheda-Wiedenbrück

Eigene Familienabteilung am AG Rheda-Wiedenbrück; keine Konzentration bei einem anderen Gericht. Bezirk umfasst vier Kommunen im Kreis Gütersloh.

Zum Gerichtsbezirk gehören u. a.: Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rietberg – auch von dort läuft Ihre Scheidung vollständig online.

Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.

Ihre Vorteile

So läuft Ihre Scheidung in Rheda-Wiedenbrück

  • Kein Anwaltstermin vor Ort: Das geführte Online-Formular ersetzt das Erstgespräch – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.
  • Scheidungstermin per Video: Auf Antrag gestattet das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) – von zuhause.
  • Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge; im Regelfall keine Reisekosten (Termin auf Antrag per Video, elektronische Einreichung). Sie zahlen bei uns exakt so viel wie bei einer Kanzlei direkt vor Ort in Rheda-Wiedenbrück. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Häufige Fragen

Scheidung in Rheda-Wiedenbrück – kurz beantwortet

Muss ich persönlich zum Familiengericht?

Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Rheda-Wiedenbrück oder von jedem anderen Ort teil.

Was kostet die Scheidung in Rheda-Wiedenbrück?

Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. Dass wir nicht in Rheda-Wiedenbrück ansässig sind, ändert daran nichts: Sie zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – Reisekosten fallen im Regelfall nicht an: Wir beantragen, den Termin per Videoübertragung (§ 128a ZPO) wahrzunehmen, und reichen den Antrag elektronisch ein. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme ausnahmsweise nicht, stimmen wir das weitere Vorgehen vorab mit Ihnen ab; erst dann können gesetzliche Reisekosten (Nr. 7003 ff. VV RVG) entstehen. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel 4 bis 6 Monate ab Einreichung – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

5 Minuten Formular – wir kümmern uns um Antrag, Gericht und Termin.

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