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Online-Scheidung · Rheine

Scheidung in Rheine: einvernehmlich, online, ohne Umwege.

Sie leben in Rheine oder Umgebung (zum Beispiel Emsdetten oder Neuenkirchen) und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann führen wir Ihre Scheidung vollständig online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Den Termin nehmen Sie auf Wunsch per Videoübertragung wahr, ganz ohne Wege durch Rheine.

In Rheine an der Ems begleiten wir Ihre einvernehmliche Scheidung vollständig online, ohne Wege zum Gericht oder in die Kanzlei und den Termin auf Wunsch bequem per Video.

Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Rheine zahlen Sie exakt die gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – im Regelfall keine Reisekosten, Termin auf Antrag per Video.

Ihr zuständiges Familiengericht

Amtsgericht Rheine
Salzbergener Straße 27-29
48431 Rheine

Das Amtsgericht Rheine führt eine eigene Familienabteilung; der Bezirk umfasst Rheine, Emsdetten und Neuenkirchen.

Zum Gerichtsbezirk gehören u. a.: Emsdetten, Neuenkirchen – auch von dort läuft Ihre Scheidung vollständig online.

Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.

Ihre Vorteile

So läuft Ihre Scheidung in Rheine

  • Kein Anwaltstermin vor Ort: Das geführte Online-Formular ersetzt das Erstgespräch – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.
  • Scheidungstermin per Video: Auf Antrag gestattet das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) – von zuhause.
  • Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge; im Regelfall keine Reisekosten (Termin auf Antrag per Video, elektronische Einreichung). Sie zahlen bei uns exakt so viel wie bei einer Kanzlei direkt vor Ort in Rheine. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Häufige Fragen

Scheidung in Rheine – kurz beantwortet

Muss ich persönlich zum Familiengericht?

Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Rheine oder von jedem anderen Ort teil.

Was kostet die Scheidung in Rheine?

Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. Dass wir nicht in Rheine ansässig sind, ändert daran nichts: Sie zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – Reisekosten fallen im Regelfall nicht an: Wir beantragen, den Termin per Videoübertragung (§ 128a ZPO) wahrzunehmen, und reichen den Antrag elektronisch ein. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme ausnahmsweise nicht, stimmen wir das weitere Vorgehen vorab mit Ihnen ab; erst dann können gesetzliche Reisekosten (Nr. 7003 ff. VV RVG) entstehen. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

In der Regel 4 bis 6 Monate ab Einreichung – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

5 Minuten Formular – wir kümmern uns um Antrag, Gericht und Termin.

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