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Online-Scheidung · RosenheimScheidung in Rosenheim: einvernehmlich, online, ohne Umwege.
Sie leben in Rosenheim oder Umgebung (zum Beispiel Bad Aibling, Kolbermoor oder Wasserburg am Inn) und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann führen wir Ihre Scheidung vollständig online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Den Termin nehmen Sie auf Wunsch per Videoübertragung wahr, ganz ohne Wege durch Rosenheim.
Ob am Inn gelegen oder in den Gemeinden des oberbayerischen Voralpenlands ringsum – Ihre einvernehmliche Scheidung wickeln wir in Rosenheim vollständig online ab, den Termin auf Wunsch per Video.
Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Rosenheim zahlen Sie exakt die gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – im Regelfall keine Reisekosten, Termin auf Antrag per Video.
Ihr zuständiges Familiengericht
Amtsgericht Rosenheim (Familiengericht)
Rathausstraße 32 (Familiengericht, Gebäude Justiz II; Hauptgebäude: Bismarckstraße 1)
83022 Rosenheim
Das Familiengericht hat eine eigene Geschäftsstelle in der Rathausstraße 32 (Gebäude Justiz II); der Bezirk umfasst Stadt und Landkreis Rosenheim.
Zum Gerichtsbezirk gehören u. a.: Bad Aibling, Kolbermoor, Wasserburg am Inn, Prien am Chiemsee, Aschau im Chiemgau, Bruckmühl, Raubling, Feldkirchen-Westerham – auch von dort läuft Ihre Scheidung vollständig online.
Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.
So läuft Ihre Scheidung in Rosenheim
- Kein Anwaltstermin vor Ort: Das geführte Online-Formular ersetzt das Erstgespräch – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.
- Scheidungstermin per Video: Auf Antrag gestattet das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung (§ 128a ZPO) – von zuhause.
- Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge; im Regelfall keine Reisekosten (Termin auf Antrag per Video, elektronische Einreichung). Sie zahlen bei uns exakt so viel wie bei einer Kanzlei direkt vor Ort in Rosenheim. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Scheidung in Rosenheim – kurz beantwortet
Muss ich persönlich zum Familiengericht?
Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Rosenheim oder von jedem anderen Ort teil.
Was kostet die Scheidung in Rosenheim?
Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. Dass wir nicht in Rosenheim ansässig sind, ändert daran nichts: Sie zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – Reisekosten fallen im Regelfall nicht an: Wir beantragen, den Termin per Videoübertragung (§ 128a ZPO) wahrzunehmen, und reichen den Antrag elektronisch ein. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme ausnahmsweise nicht, stimmen wir das weitere Vorgehen vorab mit Ihnen ab; erst dann können gesetzliche Reisekosten (Nr. 7003 ff. VV RVG) entstehen. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
In der Regel 4 bis 6 Monate ab Einreichung – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.
Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.
5 Minuten Formular – wir kümmern uns um Antrag, Gericht und Termin.
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