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Online-Scheidung · MontabaurScheidungsanwalt in Montabaur – für die einvernehmliche Scheidung
Sie leben in Montabaur oder Umgebung, sind sich mit Ihrem Ehepartner einig und suchen einen Scheidungsanwalt? In Montabaur unterhalten wir eine Zweigstelle; Kanzleisitz ist Limburg an der Lahn. Wir führen Ihre Scheidung online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet.
Ob im Blick auf das gelbe Schloss Montabaur oder in den Orten des Westerwalds ringsum – Ihre einvernehmliche Scheidung wickeln wir online ab, den Termin auf Antrag per Video, wenn das Gericht es gestattet.
Prof. Dr. Frank Martin ist Fachanwalt für Familienrecht. Diese Seite ist für Ehepaare da, die sich über die Scheidung einig sind. Streiten Sie über Unterhalt, Vermögen oder die Kinder, ist dieses Angebot nicht das richtige für Sie. Wir vertreten ausschließlich den Ehegatten, der uns beauftragt. Anschrift und Kontakt stehen weiter unten auf dieser Seite.
Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Montabaur zahlen Sie ausschließlich die gesetzlichen Gebühren – nie Reisekosten, Termin auf Antrag per Video, wenn das Gericht es gestattet.
Ihr zuständiges Familiengericht
Amtsgericht Montabaur
Bahnhofstraße 47
56410 Montabaur
Das Amtsgericht Montabaur ist selbst Familiengericht und behandelt unter anderem Ehescheidungen.
Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.
Kanzlei vor Ort in Montabaur
In Montabaur unterhalten wir eine Zweigstelle; Kanzleisitz ist Limburg an der Lahn.
Zweigstelle der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Frank Martin
Bahnallee 11–13
56410 Montabaur
Telefon (zentrale Rufnummer): 06431 – 2 80 75 00
E-Mail: kontakt@scheidungsprofessor.de
Sie müssen für Ihre Scheidung nicht in die Kanzlei kommen. Wenn Sie lieber persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie einen Termin in der Zweigstelle: Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an. Ein erstes Gespräch vor der Beauftragung ist für Sie kostenlos. Für das Scheidungsverfahren selbst fallen die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG und die Gerichtskosten an. Die unterschriebene Vollmacht schicken Sie im Original per Post an den Kanzleisitz: Parkstraße 33, 65549 Limburg an der Lahn.
So läuft Ihre Scheidung in Montabaur
- Kein Termin in der Kanzlei nötig: Das geführte Online-Formular ersetzt den ersten Termin vor Ort – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video. Auf Wunsch besprechen wir Ihr Anliegen auch persönlich in unserer Zweigstelle in Montabaur – nach Terminvereinbarung.
- Scheidungstermin per Video: Auf Antrag kann das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO) – dann nehmen Sie von zuhause teil.
- Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge, nie Reisekosten (wir nehmen den Termin wahr, egal wo er stattfindet). Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Scheidung in Montabaur – kurz beantwortet
Muss ich persönlich zum Familiengericht?
Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Montabaur oder von jedem anderen Ort teil.
Was kostet die Scheidung in Montabaur?
Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. In Montabaur unterhalten wir eine Zweigstelle; Kanzleisitz ist Limburg an der Lahn. Für Ihre Kosten gilt dasselbe wie überall: Sie zahlen die gesetzlichen Gebühren – Reisekosten entstehen Ihnen nie: Wir nehmen den Termin wahr, egal wo in Deutschland er stattfindet. Den Antrag reichen wir elektronisch ein; auf Antrag kann der Termin auch per Videoübertragung (§ 128a ZPO) stattfinden. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme nicht, reisen wir zum Gericht – auch dann ohne Reisekosten für Sie.
Gesetzliche Gebühren im Scheidungsverfahren: Unterbieten darf sie kein Anwalt, überschreiten schon. Wir überschreiten sie nicht. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Ab Einreichung dauert das Verfahren typischerweise einige Monate – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Den Termin bestimmt das Gericht; eine Zusage über die Dauer können wir deshalb nicht geben. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.
Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.
Erst der kostenlose 90-Sekunden-Check mit Ihrem persönlichen Ergebnis – beauftragen können Sie danach, müssen Sie aber nicht.
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