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Online-Scheidung · StuttgartEinvernehmliche Scheidung in Stuttgart: online, ohne Umwege.
Sie leben in Stuttgart oder Umgebung (zum Beispiel Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Degerloch oder Stuttgart-Möhringen) und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann führen wir Ihre Scheidung vollständig online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet.
Als Landeshauptstadt von Baden-Württemberg zieht Stuttgart Menschen aus vielen Regionen an; Ihre einvernehmliche Scheidung führen wir unabhängig vom Wohnort vollständig online durch, den Termin auf Antrag bequem per Video.
Unsere Kanzlei sitzt in Limburg an der Lahn – Ihr Verfahren führen wir vollständig online und vertreten Sie vor dem für Stuttgart zuständigen Familiengericht.
Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Stuttgart zahlen Sie exakt die gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – nie Reisekosten, Termin auf Antrag per Video, wenn das Gericht es gestattet.
Ihr zuständiges Familiengericht
In Stuttgart sind – je nach Wohnbezirk – verschiedene Familiengerichte zuständig. Stuttgart hat zwei Familiengerichte: das Amtsgericht Stuttgart (Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart) unter anderem für Stuttgart-Mitte, Degerloch, Möhringen und Vaihingen sowie das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Badstraße 23, 70372 Stuttgart) für Bad Cannstatt und die nördlichen Stadtbezirke.
Amtsgericht Stuttgart (Familiengericht)
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
Zum Gerichtsbezirk gehören u. a.: Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Degerloch, Stuttgart-Möhringen, Stuttgart-Vaihingen – auch von dort läuft Ihre Scheidung vollständig online.
Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.
So läuft Ihre Scheidung in Stuttgart
- Kein Anwaltstermin vor Ort: Das geführte Online-Formular ersetzt das Erstgespräch – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.
- Scheidungstermin per Video: Auf Antrag kann das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO) – dann nehmen Sie von zuhause teil.
- Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge, nie Reisekosten (wir nehmen den Termin wahr, egal wo er stattfindet). Sie zahlen bei uns exakt so viel wie bei einer Kanzlei direkt vor Ort in Stuttgart. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Scheidung in Stuttgart – kurz beantwortet
Muss ich persönlich zum Familiengericht?
Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Stuttgart oder von jedem anderen Ort teil.
Was kostet die Scheidung in Stuttgart?
Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. Dass wir nicht in Stuttgart ansässig sind, ändert daran nichts: Sie zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – Reisekosten entstehen Ihnen nie: Wir nehmen den Termin wahr, egal wo in Deutschland er stattfindet. Den Antrag reichen wir elektronisch ein; auf Antrag kann der Termin auch per Videoübertragung (§ 128a ZPO) stattfinden. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme nicht, reisen wir zum Gericht – auch dann ohne Reisekosten für Sie.
Gesetzliche Gebühren im Scheidungsverfahren: Unterbieten darf sie kein Anwalt, überschreiten schon. Wir überschreiten sie nicht. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?
Ab Einreichung dauert das Verfahren typischerweise einige Monate – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Den Termin bestimmt das Gericht; eine Zusage über die Dauer können wir deshalb nicht geben. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.
Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.
Erst der kostenlose 90-Sekunden-Check mit Ihrem persönlichen Ergebnis – beauftragen können Sie danach, müssen Sie aber nicht.
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