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Online-Scheidung · Villingen-Schwenningen

Einvernehmliche Scheidung in Villingen-Schwenningen: online, ohne Umwege.

Sie leben in Villingen-Schwenningen oder Umgebung (zum Beispiel Bad Dürrheim, Brigachtal oder Dauchingen) und sind sich mit Ihrem Ehepartner einig? Dann führen wir Ihre Scheidung vollständig online durch – vom geführten Formular bis zum Scheidungsbeschluss. Am Gerichtstermin können Sie auf Antrag per Videoübertragung teilnehmen, wenn das Gericht es gestattet.

Am östlichen Rand des Schwarzwalds gelegen, begleiten wir Menschen in Villingen-Schwenningen und der umliegenden Region bei ihrer einvernehmlichen Scheidung vollständig online, ohne Wege in die Kanzlei, den Termin auf Antrag per Video.

Unsere Kanzlei sitzt in Limburg an der Lahn – Ihr Verfahren führen wir vollständig online und vertreten Sie vor dem für Villingen-Schwenningen zuständigen Familiengericht.

Bundesweit ohne Mehrkosten: Auch vor dem Familiengericht für Villingen-Schwenningen zahlen Sie exakt die gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – nie Reisekosten, Termin auf Antrag per Video, wenn das Gericht es gestattet.

Ihr zuständiges Familiengericht

Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Familiengericht)
Niedere Straße 94
78050 Villingen-Schwenningen

Die Familienabteilungen des Amtsgerichts befinden sich im Gebäude Kronengasse 14, 78050 Villingen-Schwenningen (Hauptgebäude: Niedere Straße 94). Zum Bezirk gehören außerdem u. a. Schonach, Schönwald, Tuningen und Unterkirnach.

Zum Gerichtsbezirk gehören u. a.: Bad Dürrheim, Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen, Triberg – auch von dort läuft Ihre Scheidung vollständig online.

Maßgeblich ist Ihr Wohnort (§ 122 FamFG) – die Zuständigkeit prüfen wir für Sie im Rahmen der Mandatsprüfung. Angaben nach amtlichem Verzeichnis, Stand Juli 2026.

Ihre Vorteile

So läuft Ihre Scheidung in Villingen-Schwenningen

  • Kein Anwaltstermin vor Ort: Das geführte Online-Formular ersetzt das Erstgespräch – Rückfragen klären wir telefonisch oder per Video.
  • Scheidungstermin per Video: Auf Antrag kann das Familiengericht die Teilnahme per Bild- und Tonübertragung gestatten (§ 128a ZPO) – dann nehmen Sie von zuhause teil.
  • Gesetzliche Gebühren, keine Mehrkosten: Abrechnung ausschließlich nach RVG – keine Aufschläge, nie Reisekosten (wir nehmen den Termin wahr, egal wo er stattfindet). Sie zahlen bei uns exakt so viel wie bei einer Kanzlei direkt vor Ort in Villingen-Schwenningen. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
Häufige Fragen

Scheidung in Villingen-Schwenningen – kurz beantwortet

Muss ich persönlich zum Familiengericht?

Es gibt einen kurzen Anhörungstermin. Auf Antrag kann das Gericht die Teilnahme per Videoübertragung gestatten – dann nehmen Sie von zuhause in Villingen-Schwenningen oder von jedem anderen Ort teil.

Was kostet die Scheidung in Villingen-Schwenningen?

Die Kosten sind bundesweit gleich geregelt: Gerichtskosten nach dem FamGKG und die gesetzliche Anwaltsvergütung nach dem RVG, abhängig vom Verfahrenswert. Dass wir nicht in Villingen-Schwenningen ansässig sind, ändert daran nichts: Sie zahlen dieselben gesetzlichen Gebühren wie bei einer Kanzlei vor Ort – Reisekosten entstehen Ihnen nie: Wir nehmen den Termin wahr, egal wo in Deutschland er stattfindet. Den Antrag reichen wir elektronisch ein; auf Antrag kann der Termin auch per Videoübertragung (§ 128a ZPO) stattfinden. Gestattet das Gericht die Videoteilnahme nicht, reisen wir zum Gericht – auch dann ohne Reisekosten für Sie.

Gesetzliche Gebühren im Scheidungsverfahren: Unterbieten darf sie kein Anwalt, überschreiten schon. Wir überschreiten sie nicht. Den Verfahrenswert setzt das Gericht fest. Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Prognose.

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Ab Einreichung dauert das Verfahren typischerweise einige Monate – die meiste Zeit entfällt auf die Rentenauskünfte für den Versorgungsausgleich. Den Termin bestimmt das Gericht; eine Zusage über die Dauer können wir deshalb nicht geben. Wir reichen Ihren Antrag in der Regel schon kurz nach Beauftragung und Ihrer Freigabe elektronisch ein.

Sie sind sich einig? Dann machen wir den Rest.

Erst der kostenlose 90-Sekunden-Check mit Ihrem persönlichen Ergebnis – beauftragen können Sie danach, müssen Sie aber nicht.

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